Vermieter
Kienbaum International Gesellschaft m.b.H.
ATU59384856
FN 114972b
Geschäftsführung
Julia Kienbaum und Daniel Bartsch
Die Vermietung und Buchung erfolgt ausschließlich gemäß den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung:
1. Geltungsbereich
Das Mietverhältnis unterliegt nicht dem MRG, da das Mietobjekt nur als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder der Freizeitgestaltung vermietet wird.
2. Vertragspartner
Vertragspartner sind die Vermieter und der Gast. Nimmt ein Dritterie Buchung für den Gast vor, haftet er dem Vermieter gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der schriftlichen Bestellung des Gastes durch den Vermieter zustande.
3. Verpflichtungen bei Bestellung
Jeder Besteller ist verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
4. Bezahlung und Stornierung
Zur Annahme der schriftlichen Bestellung des Gastes wird eine Anzahlung von 50% des Entgeltes für den gebuchten Zeitraum zu leisten. Sie ist binnen 7 Tagen nach Buchung fällig. Erst mit rechtzeitiger Leistung der Anzahlung ist die Reservierung verbindlich. Das restliche Entgelt ist spätestens 30 Tage vor Anreise fällig.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, Bons, usw. anzunehmen.
Bei Stornierung erfolgt eine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen nur im Falle einer Neuvermietung über den gesamten ursprünglich vom Gast gebuchten Zeitraum.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Mietobjektes und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters gegenüber Dritten. Die Preise können vom Vermieter dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der Vermieter dem zustimmt. Rechnungen des Vermieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 10 % zu verrechnen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Vermieter eine Mahngebühr erheben. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Verweigert der Gast die Zahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Vermieter das Recht zu, zur Sicherung seiner Forderung aus der Beherbergung und Verpflegung sowie seiner Auslagen für den Gast, die eingebrachten Sachen zurückzubehalten (gesetzliches Zurückbehaltungsrecht).
5. Rücktritt durch den Vermieter
Wird die Anzahlung durch den Gast nicht fristgerecht geleistet, kann der Vermieter ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Wird die Restzahlung nicht vor Anreise geleistet, kann die Übergabe verweigert werden.
Der Vermieter ist auch berechtigt, nach der Anreise vom Vertrag zurück zu treten, wenn der Gast unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z.B. der Person; des Zwecks des Aufenthalts) gebucht hat oder sonstige in der Sphäre des Gastes gelegene Gründe vorliegen.
Der Vermieter hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
Höhere Gewalt berechtigt den Vermieter jederzeit zur Aufhebung des Vertrages.
6. Sofortige Auflösung
Der Vermieter ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber dem Vermieter und seinen Leuten oder Dritten grob ungehörig verhält oder von einer ansteckenden oder die Beherbergungsdauer übersteigenden Krankheit befallen oder pflegebedürftig wird oder ihm in Rechnung gestellte Leistungen des Vermieters nicht bezahlt.
7. Verlängerung
Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters.
8. Störungen oder Mängel
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf allfällige Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
9. Haftung
Der Vermieter haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
Bei sonstigen Schäden ist die Haftung darüber hinaus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von maximal EUR 1.000,-- begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.
Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter dem Gast nur, wenn er die Haftung ausdrücklich (durch Verwahrung) übernommen hat, sonst nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens jedoch bis zu EUR 500,--.
Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Vermieters. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Vermieters abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet der Vermieter nicht, soweit der Vermieter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
Schadenersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach einem Jahr von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach zwei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.
10. Rechte des Gastes
Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind.
11. Tierhaltung
Tiere dürfen nur nach vorheriger Bewilligung und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden. Der Gast haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend den für den Tierhalter geltenden gesetzlichen Vorschriften.
12. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Vermietung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs‐ und Zahlungsort ist Velden.Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das für Velden zuständige Gericht vereinbart. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen. Abweichende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers finden keine Anwendung. Es gilt das Recht der Republik Österreich.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrig.
13. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden.
Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. Der Mieter hat die auf der Homepage www.seehaus-velden.com/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung gelesen und ist hiermit einverstanden.
14. Hausregeln
14.1.
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Mietobjekt, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Mietobjekt und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen (Tel.: 0043-676 7401883).Vor Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, welche von den Gästen mitgebracht werden und welche nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen bei sonstigem Ausschluss sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Das Haus ist für die Nutzung durch 8 Personen inkl. Kindern ausgelegt. Eine Aufbettung ist nicht möglich.
14.2.
Am Anreisetag steht das Mietobjekt ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis 11.00 Uhr zu verlassen. Haus- und Seezugang sind dann nicht mehr möglich. Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung dem Vermieter spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Vermieter über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Ferienwohnung bis zu 100 % des vollen gültigen Logispreises je Tagverrechnen.
14.3.
Schlüsselübergabe, Endreinigung, Müllentsorgung
a. Bitte hinterlassen Sie das Haus bei ihrer Abreise besenrein, spülen Sie das Geschirr, reinigen den Grill nach Nutzung und entsorgen Sie den Müll, in den dafür vorgesehenen Behältern an der Grundstückseinfahrt.
b. Bitte übergeben Sie den Schlüssel an die Seehaus-Verwalterin, die gemeinsam mit Ihnen den Check-out vornehmen wird.
Kinder
c. Kinder sind im Seehaus herzlich willkommen! Im Garten stehen ein Spielplatz und eine Tischtennisplatte zur Verfügung.
d. Gerne stellen wir Ihnen kostenlos für Ihr Kleinkind bis inkl. 3 Jahre ein Babybett zur Verfügung. Eine Aufbettung ist nicht möglich.
Besucher
e. Es ist unseren Gästen gestattet, nach Absprache mit dem Vermieter Tagesgäste (maximal 4 Besucher) zu empfangen. Bitte denken Sie daran, dass weitere Gäste das Seegrundstück nutzen und es sich um einen Privatstrand handelt.
f. Gäste sind dafür verantwortlich, dass diese Besucherzahl nicht überschritten wird und dass Besucher sich gemäß dieser AGBs verhalten.
g. Es ist nicht möglich zusätzliche Übernachtungsgäste aufzunehmen oder auf dem Grundstück zu campen.
h. Wir möchten Sie bitten keine Feste und andere große Versammlungen im SEEHAUS BRIGITTE bzw. auf dem Grundstück zu veranstalten;
i. Auch bei Treffen in kleinem Kreis bitten wir Sie sich an die Lautstärke- und Nachbarschafts-Regeln zu halten.
Parken
j. Wir möchten Sie und ihre Gäste bitten sich an gegebene Parkvorschriften zu halten und die Fahrzeuge und Parkwege der Nachbarn zu beachten.
k. Für das SEEHAUS BRIGITTE gibt es folgende Parkmöglichkeiten: Es stehen 2-3 Stellplätze am Grundstückseingang zur Verfügung. Für das Ein- und Ausladen ist es darüber hinaus möglich auf das Grundstück direkt ans Haus zu fahren. Nach Absprache können weitere Parkplätze genutzt werden.
Reinigung, Müll und Mülltrennung
l. Im SEEHAUS BRIGITTE wird einmalig ein Reinigungsentgelt i.H.v. € 150,- pro Aufenthalt verrechnet.
m. Bitte entsorgen Sie Abfall den örtlichen Mülltrennungsvorschriften entsprechend in den dafür vorgesehenen Abfalleimern. Die lokalen Müllltrennungsvorschriften werden bei den Abfalleimern im Haus erläutert.
Nutzung der Waschküche
n. Die Nutzung der Waschküche ist für die Gäste insofern möglich, dass wir Ihnen auf Anfrage gerne unsere Waschmaschine und Trockner zur Nutzung anbieten.
o. Handtücher und Bettwäsche werden zur Verfügung gestellt.
Aussenbereich
p. Zum Grundstück des SEEHAUSES BRIGITTE gehört ein privater Strand mit zwei Stegen und einem Ruderboot.
p. Das Seegrundstück wird neben den Gästen des SEEHAUSES BRIGITTE auch durch die Eigentümerfamilie und deren Gäste genutzt. Der rechte Steg ist den Gästen, der linke Steg den Eigentümern vorbehalten, die zudem die Umkleideräume im angrenzenden Bootshaus sowie das Außen-WC, den Spielpatz und die Tischtennis-Platte nutzen.
r. Gartenmöbel, Sonnenschirme und Sonnenstühle stehen zur Verfügung. Damit Sie und die nachfolgenden Gäste lange Freude am Garten (-mobiliar) haben, bitten wir Sie die Schirme bei schlechten Witterungsverhältnissen zu schließen und die Blumenkästen 2-3 Mal die Woche zu gießen.
Internetzugang
s. Im SEEHAUS BRIGITTE steht Ihnen kostenfrei W-LAN und Fernsehen zur Verfügung. Der Vermieter gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung und jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck.